1. Angebote
Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Alle Angaben basieren auf den uns erteilten Auskünften. Das Angebot ist freibleibend, vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Irrtümer, Änderungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Angeboten und Informationen
Unsere Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines Vertrages, die vereinbarte Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Honorar bzw. Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners oder ein Vertrag zu anderen als den ursprünglich von uns angebotenen Bedingungen geschlossen wird, sofern der wirtschaftliche Erfolg des Geschäftes identisch ist oder nur unwesentlich abweicht.
5. Vertragsabschluss
Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Vertragsabschluss und eine Vertragsabschrift. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin, überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.
6. Gleichwertigkeit und Folgegeschäft
Ein Honorar bzw. Provisionsanspruch, steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang ein anderer bzw. weiterer Vertrag zustande kommt, sofern die Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag liegt. Dies gilt insbesondere bei Erwerb im Wege der Versteigerung, der Ausschreibung usw.
7. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Honorar bzw. Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
8. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart, sofern unser Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist, ist dieser im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
a) Kauf
Bei Kauf errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen:
- von dem Wert bis EURO 500.000,00 in Höhe von 6,0%,
- von dem Wert über EURO 500.000,00 bis EURO 5 Mio. in Höhe von 5,0%,
- von dem Wert über EURO 5 Mio. bis EURO 25 Mio. in Höhe von 4,0%
- und von dem Wert über EURO 25 Mio. in Höhe von 3,0% vom Käufer.
Bei Erwerb bzw. Übertragung von Gesellschaftsrechten oder -anteilen berechnet vom Vertragswert in Höhe der vorstehenden Provisionssätze vom Erwerber. Vertragswert im Sinne der vorstehenden Regelungen ist der jeweilige Grundstückswert.
b) An- und Vorkaufsrechten
Bei Vereinbarungen von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und allen damit
in Verbindung stehenden Nebenleistungen in Höhe von 1,0% vom Erwerber.
c) Vermietung und Verpachtung
Bei Miete bzw. Pacht errechnet von der erzielten Bruttomonatsmiete und
- einer Laufzeit unter 10 Jahren in Höhe von 2,5 Bruttomonatsmieten,
- einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr in Höhe von 3,0 Bruttomonatsmieten vom Mieter. Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. Vormietvereinbarungen, unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Bruttomonatsmiete vom Mieter. Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
9. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
10. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Eigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Kaufleute Königstein.
12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.