IMMOBILIEN-VERKAUF - Gewerbeimmobilien
Lagerhalle mit Nebengebäude und Wohnhaus
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Objektdaten
Gewerbefläche ca.: | 260 m² | Wohnfläche ca.: | 184 | Grundstückfläche ca.: | 1.884 m² | Baujahr: | ab 2008 | Energiekennwert:. | 103 kWh/(m²*a) lt. Bedarfsausweis, Gaszentralheizung |
Objektbeschreibung
Dieses vielseitig nutzbare Gewerbeanwesen verfügt über eine Lagerhalle mit Nebengebäude sowie ein Wohnhaus. Das Wohnhaus kann vom Eigentümer zu Wohnzwecken und/oder als Büro genutzt werden. Einige Restarbeiten sind noch durchzuführen, u.a. Außenanlagen, Verputz und verschiedene Arbeiten in Halle und Wohnhaus. Flächenaufteilung: Gewerbefläche ca. 260 m² Lagerhalle ca. 222 m² Nebengebäude ca. 38 m² Wohnfläche ca. 184 m² Erdgeschoss ca. 96 m² 2 Zimmer, Hauswirtschaftsraum, Küche, Bad, Abstellraum, Diele, Flur Dachgeschoss ca. 88 m² 3 Zimmer, Ankleide, Bad, Gästebad, Flur Freifläche ca.: 500 m²
Lagebeschreibung
Die Stadt Gau-Algesheim mit Ihren ca. 7.000 Einwohnern liegt im Landkreis Mainz-Bingen, unweit der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Gau-Algesheim bietet eine sehr gute Infrastruktur mit vielen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Verschiedene Feste, Veranstaltungen und Weinhöfe sorgen für ein interessantes Kulturangebot. Das Freizeitbad Rheinwelle mit seiner Bade- und Saunalandschaft lockt viele Besucher an. Die Stadt liegt sehr verkehrsgünstig nahe A60, A61 und B41. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist über Bus und Bahn ebenfalls gegeben. Unser Objekt bietet mit seiner Lage im Gewerbegebiet III der Stadt, nahe dem Wirtschaftraum Rhein-Main, beste Standortbedingungen. Entfernungen: A 60 ca. 2 km Mainz ca. 15 km Wiesbaden ca. 25 km Ingelheim ca. 4 km
Sonstiges
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an! Unter 0 61 74 / 63 91-10 sind wir gerne für Sie da. Der Verkauf erfolgt mit Alleinauftrag. Hinweis: Unsere Auftraggeber teilten uns vorgenannte Einzelheiten mit, die wir ohne Gewähr an Sie weiterleiten. Irrtum und/oder Zwischenverkauf vorbehalten. Eine unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in voller Höhe der Verkaufsprovision. Sollte durch unseren Nachweis und/oder durch unsere Vermittlung ein Kaufabschluss zustande kommen, wird unser Honorar bzw. Provisionsanspruch bei Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist vom Käufer zu zahlen. Die Höhe unseres Honorars bzw. unserer Provision entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach dem Geldwäschegesetz § 2 Abs.1 Nr. 10 sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. Daher bitten wir Sie, uns schon bei der ersten Kontaktaufnahme Ihre Adressdaten mitzuteilen und zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir sichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten zu und bedanken und für Ihr Verständnis.
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