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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB″)

REG Real Estate GmbH
Stand: Oktober 2021



1. GELTUNGSBEREICH DER AGB


1.1 Die vorliegenden AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags, in dem sich die REG zu Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern („Kunden“) verpflichtet, („Vertrag“) falls nicht in dem Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Die AGB gelten auch für alle hier nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten (z.B. Beratungstätigkeit) der REG.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern REG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich in dem Vertrag zustimmt.



2. VERTRAGSGEGENSTAND


2.1 REG schuldet nur die im Vertrag vereinbarte (Dienst-)Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Erstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines Erfolgs ist nur dann von REG geschuldet, wenn dies in dem Vertrag vereinbart wird.

2.2 Von Dritten erteilte Auskünfte, Informationen und Unterlagen, die REG an den Kunden übermittelt, prüft REG nur, wenn dies vereinbart ist.

2.3 Entgegen § 613 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ist REG berechtigt, einen Dritten mit der vertraglich bestimmten Leistung zu beauftragen.

2.4 REG wird die Sorgfalt ausüben, die für ein qualifiziertes Mitglied seiner Berufssparte angemessenen ist. REG ist kein Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden und wird sich auch nicht als solcher darstellen.

2.5 Vergütungen und sonstige vom Kunden geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an REG zu zahlen.



3. Maklertätigkeit von REG


Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen eines Maklervertrages zwischen REG und dem Kunden.

3.1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der REG Real Estate GmbH an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Mietvertrag / Kaufvertrag) zu Schadenersatzzahlungen.

3.2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die REG Real Estate GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

3.3 Doppeltätigkeit
Die REG Real Estate GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

3.4 Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertrags-partners bei REG Real Estate GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

3.5 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der REG Real Estate GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.



4. Bewertungstätigkeit der REG


Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen eines Vertrages zwischen REG und dem Kunden über Bewertungen, Gutachten und Berichte („Bewertung“).

4.1 Alle Ergebnisse der Bewertung hinsichtlich des Zustands und der Eigenschaften des Grundstücks und der Gebäude beruhen ausschließlich auf der Besichtigung des betreffenden Grundstücks durch REG und auf den durch den Kunden oder durch den Kunden instruierte Dritte übergebenen Informationen und Unterlagen.

a. Informationen und Unterlagen
REG übergegebene Unterlagen sind nicht zurückgegeben und übermittelte Daten sind erst auf Wunsch eines Beteiligten nach Abschluss der Sache zu löschen. REG geht ungeprüft davon aus, dass der Kunde oder durch den Kunden instruierte Dritte alle Informationen und Unterlagen übergeben haben, die für die Erstellung des Bewertungsgutachtens erforderlich sind. Falls REG nicht alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vom Kunden selbst erhält, bleibt der Kunde verantwortlich für die Vollständigkeit dieser Informationen und Unterlagen. Es wird ferner davon ausgegangen, dass die Informationen und Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewertung uneingeschränkt gültig und maßgeblich sind. Im Fall der verzögerten Übergabe der Unterlagen oder Informationen bzw. mangelnder Bestätigung der Vollständigkeit verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

b. Besichtigungen und Untersuchungen
Zur Durchführung der Besichtigung ist der Kunde verpflichtet, REG Zugang zu gewähren. REG wird keine Aufmaßprüfungen des Gebäudes durchführen. Insbesondere werden keine Statikprüfungen und technische Untersuchungen von evtl. im Grundstück oder Gebäude vorhandenen Mängeln oder Schäden durchgeführt. Das Grundstück wird im Rahmen der Besichtigung von REG weder vermessen, noch werden Funktionsprüfungen haustechnischer oder sonstiger Anlagen ausgeführt. Alle aus der Besichtigung hervorgehenden Feststellungen und Ergebnisse beruhen ausschließlich auf Augenscheinnahme (rein visuelle Untersuchung) ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Untersuchungen, durch die das betreffende Gebäude oder Grundstück beschädigt werden könnten, werden nicht durchgeführt. Aussagen über Bauteile, Anlagen oder Materialien, die verdeckt, nicht zugänglich oder sonst nicht sichtbar sind, beruhen auf den vom Kunden vorgelegten Informationen und Unterlagen oder auf Annahmen. In letzterem Fall wird dies ausdrücklich in der Bewertung erwähnt.

c. Schädliches Material, etc.
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass keine Baumaterialien, Bauten oder Eigenschaften existieren, die das betreffende Gebäude oder Grundstück gefährden, die Gebrauchstauglichkeit einschränken oder für die Gesundheit seiner Nutzer schädlich sein könnten. Übliche Beispiele sind die dauerhafte Verwendung von Tonerdschmelzzement, Kalziumchlorid, Asbest und Holzwolle.

d. Boden- und Baugrunduntersuchungen
REG wird vor Ort keine Untersuchungen durchführen, um die Geeignetheit des Baugrunds und der sonstigen Einrichtungen zu prüfen, noch wird REG Umwelt-, archäologische oder geotechnische Untersuchungen vornehmen. Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, werden unsere Bewertungen auf der Grundlage erstellt, dass diese Aspekte zufrieden stellend sind und dass der Standort frei von unterirdischen Mineralien oder anderen Arbeiten, Methangas oder sonstigen giftigen Stoffen ist.
Im Fall von Grundstücken, die ggf. saniert werden, gehen wir davon aus, dass der Baugrund für die beabsichtigte Sanierung die geeignete Tragkraft hat, ohne dass bspw. zusätzliche und teure Fundamente und Abwassersysteme erforderlich wären. Ferner gehen wir in solchen Fällen davon aus, dass keine ungewöhnlichen Kosten bei dem Abriss und der Entfernung von evtl. auf dem Grundstück vorhandenen Bauten anfallen werden.

e. Umweltkontaminierung
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass das betreffende Grundstück nicht kontaminiert ist und dass das Grundstück nicht auf eine Art und Weise benutzt wird oder wurde, die zu Kontaminierungen führt bzw. führen könnte. Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, haben wir keine Kenntnis davon, dass irgendwelche Umweltuntersuchungen oder Bodenvermessungen auf dem Grundstück durchgeführt worden sind, die auf eine Kontaminierung oder mögliche Kontaminierung hinweisen könnten. Soweit wir keinen ausdrücklichen anders lautenden Auftrag erhalten, führen wir keine Untersuchung über die aktuellen oder ehemaligen Nutzungen des betreffenden Grundstücks oder der sich an dieses Grundstück anschließenden/benachbarten Grundstücke durch, um festzustellen, ob mit den betreffenden Nutzungen ein Kontaminierungsrisiko verbunden ist. Wir gehen davon aus, dass ein solches Risiko nicht existiert. Sollte jedoch nachträglich festgestellt werden, dass eines der Grundstücke oder anschließenden Grundstücke kontaminiert ist oder dass Räumlichkeiten auf eine zur Kontaminierung führenden Weise benutzt werden, kann sich dies auf den ermittelten Wert negativ auswirken.

f. Rechtliche Vorschriften/Genehmigungen zur Nutzung des Grundstücks
Es findet keine Prüfung statt, ob das Grundstück den rechtlichen Vorschriften (insbesondere Planungserlaubnis, Baugenehmigung, Abnahme, Auflagen, Bau-, Feuerschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, etc.) oder privatrechtlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen betreffend den Bestand, Nutzung und des Gebäude Bei der Erstellung der Bewertung gehen wir davon aus, dass alle erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung des Grundstücks bestehen, zukünftig bestehen werden und dass sämtliche Genehmigungen, Auflagen und Vereinbarungen eingehalten werden.

g. Steuern, Beiträge, Abgaben
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass alle öffentlichen Steuern, Beiträge, Abgaben, etc., die eine Auswirkung auf den Wert haben könnten, erhoben und, soweit fällig, zum Zeitpunkt der Bewertung gezahlt worden sind.

h. Versicherung
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass das betreffende Grundstück durch eine gültige Versicherung gedeckt ist, die sowohl hinsichtlich des Versicherungsbetrags als auch hinsichtlich der versicherten Risiken angemessen ist.

i. Städtebauliche Planung / Straßenbauprojekte
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass keine städtebauliche Planung existiert oder Straßenbauprojekte existieren, die negative Auswirkungen auf das Grundstück haben.

j. Erklärungen von Behörden
Erklärungen von Behörden, insbesondere hinsichtlich tatsächlicher Angaben, können nicht als bindend betrachtet werden. REG übernimmt keine Haftung für die Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben in unserem Bewertungsgutachten.

k. Annahmen über die Zukunft
Um den Marktwert des betreffenden Grundstücks zu ermitteln, nehmen wir an, dass der bestehende Betrieb während der verbleibenden, für die Gebäude festgestellte Nutzungsdauer weitergeführt wird (sowohl hinsichtlich der Art als auch hinsichtlich des Umfangs der Nutzung des betreffenden (Grundstücks), oder dass vergleichbare Betriebe verfügbar wären, um die Nutzung des betreffenden Grundstücks zu übernehmen.
Sofern sich Starkstromversorgungsgeräte in der Nähe des Grundstücks befinden, werden wir mutmaßliche Auswirkungen auf die zukünftige Vermarktbarkeit und den Wert des Grundstücks wegen einer Änderung in der öffentlichen Wahrnehmung der Gesundheitsfolgen nicht berücksichtigen, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich niedergeschrieben.

l. Mieter
Der Stand vertraglich vereinbarter Mietzahlungen zum Zeitpunkt der Bewertung oder die Kreditwürdigkeit der Mieter werden nicht geprüft. Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass der oben erwähnte Stand und die oben erwähnte Kreditwürdigkeit unproblematisch sind.

m. Laufende Rechtsverfahren, rechtliche Beschränkungen (Dienstbarkeiten, Mietvorschriften, etc.)
Soweit uns nichts anders mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass das Grundstück nicht Gegenstand von laufenden Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren ist, dass das Grundstück frei von Belastungen ist und dass es keine rechtlichen Beschränkungen gibt, wie z.B. Dienstbarkeiten, Mietvorschriften, einschränkende Verpflichtungen in Mietverträgen oder andere Zahlungsverpflichtungen, die sich negativ auf den Wert auswirken.

n. Zuschüsse
Soweit uns nichts anderes mitgeteilt wird, gehen wir ungeprüft davon aus, dass keine auf Subventionen oder Zuschüsse bezogenen Umstände bestehen, die den Wert der Grundstücke beeinflussen können.

4.2 Tag der Bewertung ist der Tag der Besichtigung, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart. Der Tag der Bewertung gilt für allgemeine Marktbedingungen sowie auch für den Zustand/baulichen Zustand der betreffenden Grundstücke.

4.3 Die in der Bewertung genannte Währung ist EURO.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, REG Anweisungen zu geben, welche die Ergebnisse des Bewertungsgutachtens verfälschen könnten.

4.5 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bewertung widerspricht. REG ist verpflichtet, den Kunden hierauf schriftlich hinzuweisen.



5. HAFTUNG VON REG


5.1 Die Haftung von REG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.2 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 5.1 gilt nicht, wenn und soweit Produkthaftungsansprüche vorliegen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wenn eine Garantie übernommen und/oder wenn Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden.

5.3 Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 5.1 gilt nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wurden. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

5.4 Vertragliche Zusicherungen von REG sind keine Garantien, sondern begründen nur eine vertragliche Verpflichtung von REG in Bezug auf die Zusicherung.



6. KÜNDIGUNG


6.1 Durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses werden die bis dahin entstandenen Ansprüche der Parteien nicht berührt. Kündigungen des Vertrags haben schriftlich zu erfolgen.

6.2 Unbeschadet vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsrechte können beide Parteien diesen Vertrag kündigen, (i) wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, (ii) wenn das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt hat, (iii) wenn die andere Partei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder (iv) wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen die andere Partei erfolglos gewesen sind. § 649 S. 2 und S. 3 BGB gelten entsprechend für die Ansprüche von REG.



7. ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG


7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes zwischen den Parteien oder in dieser Vereinbarung vereinbart.

7.2 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.



8. SONSTIGES


8.1 Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Königstein im Taunus vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und dem Vertrag nicht zuwider läuft.

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