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IMMOBILIENLEXIKON: #1 FLURSTÜCK

Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen und geometrisch definiert ist. Jedes Flurstück ist durch Flurstückgrenzen von anderen Flurstücken abgegrenzt. Alle Flurstücke werden im Liegenschaftskataster aufgelistet. Flurstücke gelten als die kleinste Buchungseinheit und haben in der Regel nur ein Eigentumsverhältnis. Jedes Grundstück ist zudem ein Flurstück. Wenn ein Eigentümer mehrere Flurstücke besitzt, können sie zusammen ein größeres Grundstück bilden. Jedes Flurstück hat im Kataster eine eindeutige Flurstücknummer.

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