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Erwerbsnebenkosten

Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten zählen alle Kosten, die direkt mit dem Kauf einer Immobilie in Zusammenhang stehen und zusätzlich zum Kaufpreis oder den Baukosten anfallen. Dabei wird zwischen der Grunderwerbssteuer, den Notar- und Gerichtskosten und der Maklercourtage unterschieden.

Ein Grundstücks- oder Immobilienkauf wird in Deutschland mit der Grunderwerbssteuer besteuert. Diese Steuer wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und liegt aktuell zwischen 3,50 % und 6,50 % (Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, z.B. des Wertes für Inventar).

Die Notar- und Gerichtskosten betragen in der Regel zwischen 1,50 % und 2,00 % des Kaufpreises und verlaufen mit steigender Kaufpreishöhe degressiv. Jeder Kaufvertrag muss von Gesetzes wegen notariell beurkundet werden. Neben der Erstellung des Kaufvertrags verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung.
Die Gerichtskosten werden für die anschließende Eintragung der Daten des neuen Erwerbers im Grundbuch erhoben. Beide Kostenarten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Für die Vermittlungstätigkeit und Beratungsleistung erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr. Die Höhe dieser Provision kann je nach Region unterschiedlich ausfallen, in der Regel bewegt sie sich zwischen 3,00 % und 6,00 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Sonstige Erwerbsnebenkosten können die Finanzierungskosten, Kosten für die Teilung von Grundstücken, Renovierungs-, Sanierungs-, Modernisierungskosten und Umzugskosten sein. Die Erwerbsnebenkosten belaufen sich in Summe auf bis zu 15,00 % der Kaufpreissumme.

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