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IMMOBILIENLEXIKON: #2 GRUNDSCHULD

Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten. Mit einer Grundschuld wird die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück abgesichert, in das bei Zahlungsausfall vollstreckt werden kann. In der Rechtspraxis hat sich die Grundschuld als Sicherungsmittel an Grundstücken durchgesetzt, da sie nicht unmittelbar vom Bestehen einer zu sichernden Forderung (z.B. Kredit) abhängig und daher flexibler als die Hypothek.

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