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Energieausweis

Ein Energieausweis bewertet Immobilien energetisch, indem die Energieeffizienz der Immobilie berechnet wird. Dieses Dokument ist bei Verkauf oder Vermietung einer Liegenschaft verpflichtend, bei Objektsanierung ist eine Neuausstellung i.d.R. erforderlich. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen – diese Immobilien sind von der Energieausweis-Pflicht freigestellt. Nach Erstellung ist der Energieausweis 10 Jahre gültig. Man unterscheidet zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Während der Bedarfsausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes - unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner – informiert, basiert der Verbrauchsausweis auf Verbrauchswerten der aktuellen Mieter während der letzten drei Jahre. Somit kann das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner das Ergebnis erheblich beeinflussen. Wenn eine Immobilie bzw. der Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt wurde, benötigt man einen Bedarfsausweis. Bei einem Neubau und für Immobilien mit unter 5 Wohneinheiten ist ebenfalls der Bedarfsausweis nötig. Denkmalgeschützte Immobilien benötigen keinen Energieausweis.
Zu den erforderlichen Mindestangaben zählen

- Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Baujahr der Immobilie
- wesentlicher Energieträger
- Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H: für Wohngebäude bei Ausstellung nach 1. Mai 2014)
- Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, bezogen auf die Wohnfläche - Für Nichtwohngebäude ist diese Angabe für Wärme und Strom getrennt aufzuführen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudeaußenhülle oder der Austausch von Heizungsanlagen, können die Energieeffizienz verbessern.

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