Grundstücke stellen einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche dar und werden im Grundbuch registriert. Das Grundbuch ist ein amtliches, nur bedingt öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. Für jedes Grundstück existiert ein eigenes Grundbuchblatt. Neben dem Grundstücksgrundbuch gibt es noch das Wohnungs- und Erbbaugrundbuch. Diese weiteren Arten sind jedoch gleich aufgebaut. Der Aufbau ist in 3 Abteilungen untergliedert, in denen die Informationen zusammengefasst sind.
Abteilung I = Eigentümer
Abteilung II = Rechte und Belastungen
Abteilung III = Grundschulden, Hypotheken
Das Grundbuch gibt Auskunft über das Grundstück, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht), Lage, das bestehende Eigentumsverhältnis und informiert über Belastungen und Schulden. Auf dem Grundbuchblatt sind das zuständige Amtsgericht, Gemarkung, lfd. Nummer, Flurnummer, Nummer des Flurstücks, Wirtschaftsart, Lage und Größe des Grundstücks vermerkt. Dabei ist das Flurstück die kleinste Einheit und bildet die Abgrenzung zu den einzelnen Flächen.