Das Mehrfamilienhaus verfügt über 4 Wohneinheiten und eine Gewebeeinheit die als Büro genutzt wird. Für einen Großteil der Gewerbeeinheit ist die Umwandlung in Wohnraum möglich.
1996 wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Hier erfolgte unter anderem der Ausbau des Dachgeschosses und die Erneuerung der Dacheindeckung. Zur Seite der Bundesstraße sind Schallschutzfenster eingebaut. Das erste Obergeschoss verfügt über einen Balkon. Im zweiten und dritten Obergeschoss wäre der Anbau eines Balkons ebenfalls möglich.
Der Anbau in Richtung Freifläche gehört nicht zum Verkaufsgegenstand und wird rückgebaut.
Flächenverteilung aktuell:
Wohnfläche ca.: 399 mē
Gewerbefläche ca.: 638 mē
Mögliche Flächenverteilung:
Wohnfläche ca.: 903 mē
Gewerbefläche ca.: 134 mē
Die Stadt Schweinfurt ist mit ihren ca. 53.000 Einwohnern nach Würzburg und Aschaffenburg die drittgrößte Stadt Unterfrankens. Sie ist das industrielle Zentrum Unterfrankens und zählt zu den wirtschaftlich stärksten Städten in Deutschland. Mit seiner zentralen Lage bietet Schweinfurt eine nahezu perfekte Anbindung an das Verkehrsnetz.
Der angebotene Komplex liegt in der Nordwestlichen Innenstadt und ist somit von einer hervorragenden Infrastruktur umgeben. Die umliegenden Autobahnen A7, A70 und A71 sind in wenigen PKW-Minuten erreicht.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an!
Unter 0 61 74 / 63 91-10 sind wir gerne für Sie da.
Der Verkauf erfolgt mit Alleinauftrag.
Hinweis:
Unsere Auftraggeber teilten uns vorgenannte Einzelheiten mit, die wir ohne Gewähr an Sie weiterleiten. Irrtum und/oder Zwischenverkauf vorbehalten. Eine unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in voller Höhe der Verkaufsprovision.
Sollte durch unseren Nachweis und/oder durch unsere Vermittlung ein Kaufabschluss zustande kommen, wird unser Honorar bzw. Provisionsanspruch bei Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist vom Käufer zu zahlen. Die Höhe unseres Honorars bzw. unserer Provision entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach dem Geldwäschegesetz § 2 Abs.1 Nr. 10 sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. Daher bitten wir Sie, uns schon bei der ersten Kontaktaufnahme Ihre Adressdaten mitzuteilen und zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir sichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten zu und bedanken und für Ihr Verständnis.
Wohnfläche ca.: 903 mē Grundstücksfläche ca.: 730 mē Baujahr: 1928 Energiekennwert:
Der Energieausweis lag bei der Inseration noch nicht vor, ist bereits angefordert und wird bei der Besichtigung vorgelegt!